Der Bereich „Rechtstexte"
Im Studio findest du links den Menüpunkt Rechtstexte mit drei Unterpunkten: Übersicht (der rechtliche Stand deiner Website), Impressum & Datenschutz (der Assistent) und Cookie-Banner (der Editor mit Live-Vorschau). Hast du mehrere Websites, wählst du oben aus, um welche es geht – jede hat eigene Texte und einen eigenen Banner.
Impressum und Datenschutzerklärung haben einen gemeinsamen Weg: Der Assistent erstellt beide Texte in einem Durchgang. Hast du sie schon einmal eingefügt, öffnet Ändern den Assistenten mit deinen Angaben direkt beim Ergebnis; links wählst du den Schritt, in dem du etwas ändern willst – am Handy tippst du dafür auf die Schrittleiste oder auf einen der Ändern-Links unter dem Ergebnis. Gibt es auf der Seite schon Rechtstexte, die nicht aus dem Assistenten stammen (etwa nach einem Import), fragt BirdBuild beim ersten Öffnen kurz nach: Seiten besuchen oder Neu erstellen.
Die Übersicht
Die Übersicht ist bewusst textarm: Oben steht als kurzer Satz, wie viel erledigt ist (etwa „1 von 2 erledigt"), darunter ein dünner Fortschrittsbalken. Dann folgt eine Karte mit zwei Zeilen – Impressum & Datenschutzerklärung mit dem Stand beider Texte und Cookie-Banner –, jede mit einem farbigen Status und, nur wenn nötig, einem kurzen Hinweis. Der Status trägt die Aussage, nicht ein langer Absatz.
Bei Impressum und Datenschutz bedeutet Veröffentlicht, dass der Text live ist; Bereit, dass er fertig ist und mit der noch nicht veröffentlichten Website online geht; Entwurf, dass die Website live ist, die Rechtsseite aber noch nicht veröffentlicht wurde; Fehlt, dass es den Text noch nicht gibt. Beim Cookie-Banner heißt es Aktiv, Empfohlen (es läuft Tracking, aber kein Banner fragt) oder Nicht nötig. Bei den Rechtstexten gibt es eine Aktion für beide: Erstellen, Ändern (mit den gespeicherten Angaben direkt beim Ergebnis) oder Weitermachen, wenn du im Assistenten angefangen und noch nicht eingefügt hast; neben jedem Text führt Ansehen zur Live-Seite bzw. Öffnen in den Builder. Beim Cookie-Banner öffnest du Gestalten und die eingesetzten Dienste in den Einstellungen. Ist an einer Zeile etwas offen, erscheint zusätzlich eine Ein-Klick-Aktion – Aktualisieren bei der Datenschutzerklärung, Beheben beim Cookie-Banner.
Sind Angaben gespeichert, aber ein Dokument noch nicht platziert, erscheint zusätzlich der Block Texte platzieren: Du wählst je Dokument eine Zielseite (oder „Neue Seite anlegen") und klickst Einfügen & veröffentlichen.
Der Assistent Schritt für Schritt
Der Assistent (Studio → Rechtstexte → Impressum & Datenschutz) öffnet sich beim Aufruf von selbst und führt durch sieben Schritte. Links läuft eine Leiste mit allen Schritten mit, über die du direkt hin- und herspringen kannst; auf dem Handy zeigt ein Fortschrittsbalken, wo du gerade bist.
- Land – Österreich, Deutschland oder Schweiz. Danach richten sich die Pflichtangaben. Standard ist Österreich; bei der Schweiz weist der Assistent darauf hin, dass es keine allgemeine Impressumspflicht gibt (nur bei einem Onlineshop nach UWG) und bei EU-Publikum zusätzlich die DSGVO gilt.
- Betreiber – Privatperson, Einzelunternehmen/Gewerbe, GmbH, OG/KG, Verein oder freiberuflich/reglementiert. Die Wahl bestimmt, welche Felder der nächste Schritt einblendet (etwa Firmenbuch- bzw. Registernummer, ZVR-Zahl beim Verein oder Berufsbezeichnung beim freien Beruf).
- Kontaktdaten – die Pflichtfelder Name/Firma, Straße, PLZ, Ort und E-Mail. In Österreich genügt die E-Mail allein nicht, deshalb zusätzlich Telefon oder ein Kontaktformular. Fehlt etwas, markiert der Assistent die Felder rot und lässt dich erst weiter, wenn alles ausgefüllt ist. Hast du im Formulare-Bereich schon ein Formular oder eine Seite mit eingebautem Formular, wählst du es als Chip – die Adresse wird dann automatisch eingesetzt. Gibt es noch keine Seite mit Formular, legt „Kontaktseite anlegen“ eine fertige Kontaktseite mit Formular und deinen Kontaktdaten an, setzt ihre Adresse ein und hakt unter Funktionen das Kontaktformular an. Die USt-IdNr. (in Österreich UID-Nummer) gehört ins Impressum, sobald du eine hast; ohne bleibt das Feld leer, die Steuernummer ist im Impressum nicht nötig. In der Schweiz ist die UID freiwillig, mit MWST-Pflicht trägst du die MWST-Nummer ein. Das i am Feld sagt, wann man eine USt-IdNr. braucht.
- Tätigkeit – Unternehmensgegenstand bzw. Vereinszweck und die Art deiner Inhalte. Der Schalter Redaktionelle Inhalte (Blog, Ratgeber, News; nicht in der Schweiz) ergänzt in Österreich die große Offenlegung nach § 25 MedienG samt Blattlinie, in Deutschland einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV. In Deutschland fragt der Assistent hier auch nach der Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG). Beim Schalter Reglementierter Beruf (Kammerberufe wie Ärztin, Anwalt, Steuerberatung oder Architektur) sind nur Berufsbezeichnung und Kammer Pflicht; fehlen Staat oder Vorschriften, nennt das Impressum das Land der Website und verweist auf die amtliche Rechtsdatenbank (RIS bzw. gesetze-im-internet.de). Kreuzt du danach Onlineshop oder Terminbuchung an und steht dort noch „Keine Verträge mit Verbraucher:innen“, stellt er auf „Nicht bereit, nicht verpflichtet“ um und sagt dir das in einem Satz.
- Funktionen – was auf der Seite eingebaut ist. Die Vorauswahl ist bereits angehakt (siehe unten); prüf sie und ergänze, was du zusätzlich per Code/Embed eingebaut hast. Über das i neben jedem Punkt liest du in einem Satz, was er bedeutet und warum er datenschutzrelevant ist. Jede Zeile sagt kurz, woher die Funktion kommt: In BirdBuild enthalten (bei Newsletter, Terminbuchung und Shop mit dem Tarif, in dem sie dabei ist), Fremddienst über BirdBuild (etwa Karte, Video, Zahlungsanbieter, E-Mail-Versand oder Bot-Schutz: BirdBuild bindet den Dienst ein, Daten gehen an den Anbieter) oder Fremddienst, selbst einbinden (etwa Live-Chat, Google Analytics oder Werbung, per Code-Modul oder Kennung in den Einstellungen). Bei der Terminbuchung steht die eigene von BirdBuild an erster Stelle, Calendly und ähnliche Dienste nur als Ergänzung. Den Bot-Schutz von BirdBuild kreuzt du nicht an: Die Zeile zeigt nur, ob er aktiv ist – oder „Nicht nötig“, weil deine Formulare ohnehin eingebauten Spamschutz haben.
- Datenschutz – meist nichts zu tun: Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sind automatisch deine Impressums-Kontaktdaten. Nur wenn eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter benannt ist, trägst du das hier ein.
- Ergebnis – die fertigen Texte zum Ansehen und Kopieren. Unten rechts steht der Abschluss als Hauptknopf: Auf Website einfügen, beim Ändern schon eingefügter Texte Aktualisieren.
Der Assistent speichert deinen Stand laufend mit. Schließt du ihn – mit Später weitermachen oben am Kreuz oder mit Escape –, fragt er nicht nach, sondern merkt sich Angaben und Schritt, auch für ein anderes Gerät. Beim nächsten Öffnen geht es dort weiter („Weiter, wo du warst.“), und in der Übersicht heißt die Aktion Weitermachen. Mit Neu beginnen fängst du von vorn an; der Hinweis danach bietet ein Rückgängig. Sobald du die Texte einfügst, ist der Zwischenstand erledigt.
Worauf die Texte beruhen
Der Generator setzt die Texte aus festen Textbausteinen zusammen, keine KI. Welche Bausteine vorkommen, hängt von deinen Angaben und den Gesetzen deines Landes ab: in Österreich vor allem § 5 ECG, § 25 MedienG, § 14 UGB und die DSGVO, in Deutschland § 5 DDG, § 18 MStV, das TDDDG und die DSGVO, in der Schweiz Art. 3 UWG und das DSG. Der Rechtsstand der Bausteine ist Oktober 2026; er steht auch im Assistenten. Ändern sich die Regeln, aktualisiert BirdBuild Texte, die du nicht von Hand geändert hast, von selbst. Die Texte sind eine unverbindliche Vorlage und keine Rechtsberatung.
Was aus der Funktions-Auswahl entsteht
Für jede angehakte Funktion baut der Generator den passenden Abschnitt in die Datenschutzerklärung – mit Rechtsgrundlage, Zweck und, wo nötig, dem Hinweis auf eine Datenübermittlung in die USA (gestützt auf das EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln). Ein Onlineshop erzeugt zum Beispiel den Abschnitt zur Bestellabwicklung samt gesetzlicher Aufbewahrung (in Österreich sieben Jahre, in Deutschland acht bis zehn Jahre je nach Belegart) und dazu den Abschnitt zur Adressvervollständigung im Bestellvorgang.
Der Assistent liest dabei die tatsächlich eingerichteten Dienste aus den Website-Einstellungen mit: Ist eine Google-Analytics-Kennung, ein Google Tag Manager oder ein Meta-Pixel hinterlegt, nennt die Erklärung den Dienst beim Namen statt allgemein „ein Webanalyse-Tool". Beim Cookie-Recht steht die jeweils richtige Grundlage: § 165 Abs. 3 TKG 2021 in Österreich, § 25 TDDDG in Deutschland; für die Schweiz das revidierte DSG (und, soweit anwendbar, die DSGVO). Im Impressum entfällt der frühere Link zur EU-Streitschlichtungsplattform (seit 20. Juli 2025 eingestellt). Einen Abschnitt zur Verbraucherschlichtung gibt es nur, wo er nötig ist: in Österreich, wenn du dich einer Schlichtungsstelle angeschlossen hast; in Deutschland nach § 36 VSBG, wobei bis 10 Beschäftigte der Satz entfällt, dass du nicht teilnimmst. Bist du bereit oder verpflichtet teilzunehmen, steht es immer drin.
Spam- und Bot-Schutz
Formulare von BirdBuild sind ohne Fremddienst geschützt: Unsichtbare Fallen-Felder fangen Bots ab, und pro IP-Adresse sind höchstens 20 Absendungen in der Stunde möglich (mehr dazu unter „Formular-Modul“). Dafür braucht die Datenschutzerklärung keinen Abschnitt. Google reCAPTCHA ist nur ein Thema, wenn du es selbst über ein Code-Modul einbindest – dann erkennt der Generator es und nimmt es auf. Den zusätzlichen Bot-Schutz Cloudflare Turnstile schaltet BirdBuild zentral ein; ist er aktiv, steht er automatisch in der Erklärung.
Neue Dienste werden erkannt
Beim Erzeugen merkt sich BirdBuild, welche einwilligungsrelevanten Dienste die Datenschutzerklärung zu diesem Zeitpunkt abgedeckt hat. Baust du später einen neuen Dienst ein – etwa eine eingebettete Karte, ein Video oder ein frisch eingerichtetes Analyse-Tool –, erkennt die Übersicht das und markiert die Datenschutz-Zeile mit dem Hinweis „Neue Dienste fehlen im Text – bitte aktualisieren". Ein Klick auf Aktualisieren nimmt die neuen Dienste in den bestehenden Text auf und veröffentlicht ihn neu; die Haftung hast du beim ersten Erstellen bereits bestätigt.
Der Hinweis erscheint nur, wenn die Datenschutzerklärung aus dem Generator stammt und eine solche Momentaufnahme vorliegt – bei von Hand angelegten Seiten gibt es keinen Fehlalarm. Für diesen Abgleich zählen die einwilligungsrelevanten Dienste: die in den Website-Einstellungen hinterlegten Kennungen (Google Analytics, Google Tag Manager, Meta-Pixel) sowie einwilligungspflichtige Einbettungen im Seiteninhalt, im Kopf-/Fußbereich und in Code-/Embed-Blöcken – etwa eine eingebettete Karte, ein externes Video, ein Social-Media-Feed, ein Bewertungs-Widget, reCAPTCHA, ein Live-Chat oder ein externes Terminbuchungs-Widget. Erste-Partei-Funktionen wie ein Kontaktformular, der Newsletter oder der eigene Shop lösen den Hinweis dagegen nicht aus.
Vorschau, Kopieren, Einfügen
Im letzten Schritt siehst du beide Dokumente über zwei Reiter (Impressum / Datenschutzerklärung) und kannst sie als HTML kopieren oder Als Text kopieren. Darüber steht, was drin ist: bei der Datenschutzerklärung je Funktion ein Abschnitt, ein Klick springt dorthin; beim Impressum, ob der Hinweis zur Verbraucherschlichtung drinsteht und, wenn nicht, warum. Der Assistent empfiehlt, die Datenschutzerklärung erneut zu erzeugen, sobald die Website vollständig fertig ist – dann werden alle wirklich genutzten Dienste erkannt.
Für die direkte Übernahme wählst du je Dokument die Zielseite („Neue Seite anlegen" legt /impressum bzw. /datenschutz an) und klickst unten rechts auf Auf Website einfügen (bei schon eingefügten Texten Aktualisieren). Davor bestätigst du in einem Pflicht-Dialog per Häkchen, dass du den rechtlichen Hinweis gelesen hast und die Texte auf eigene Verantwortung nutzt. Der Text wird dann ganz unten über dem Footer eingefügt, im Design deiner Website. Ist die Website schon online, wird die Seite direkt veröffentlicht und ein Erfolgs-Popup verlinkt die Live-Seite; ist sie noch im Entwurf, sagt das Popup, dass die Texte mit dem Veröffentlichen der Website sichtbar werden, und führt in den Baukasten. Danach geht es zur Übersicht. Fügst du die Texte später erneut ein, wird die bestehende Rechtsseite aktualisiert statt verdoppelt – der übrige Seiteninhalt bleibt erhalten.
Verlinken in der Fußzeile
Impressum und Datenschutzerklärung sind normale Seiten deiner Website. Verlinke sie dort, wo Besucher sie erwarten – üblicherweise in der Fußzeile. Fügst du die Texte über den Assistenten ein, trägt BirdBuild die neue Datenschutzseite zusätzlich automatisch als Link im Cookie-Banner ein.
Für den Widerruf der Cookie-Einwilligung setzt du irgendwo – meist im Footer – einen Link auf das Ziel #cookie-einstellungen; ein Klick öffnet den Banner erneut, mit der bisherigen Auswahl. In den erzeugten Datenschutzerklärungen steht dieser Link bereits. Alternativ blendet die Übersicht mit der Aktion Beheben einen dezenten, dauerhaften „Cookie-Einstellungen"-Link ein; im Cookie-Banner-Editor ist das der Schalter Link „Cookie-Einstellungen“ auf jeder Seite. Schaltest du den Banner ein und gibt es noch keinen solchen Link, ist der Schalter gleich mit an.
Der Cookie-Banner
Unter Rechtstexte → Cookie-Banner schaltest du ihn ein und gestaltest ihn. Links siehst du den Banner so, wie ihn Besucher sehen, rechts stehen die Einstellungen; jede Änderung ist sofort links sichtbar und wird automatisch gespeichert – einen Speichern-Knopf gibt es nicht.
- Bauform – Karte in einer Ecke, Leiste über die volle Breite oder Fenster in der Bildschirmmitte, dazu Position, Ecke, Ecken-Rundung, Schriftart und optionales Abdunkeln der Seite dahinter.
- Farben – Hintergrund, Textfarbe, Knopf-Farbe und Knopf-Schrift; beim ersten Öffnen wird deine Markenfarbe übernommen. Wäre die Knopf-Schrift auf der Knopf-Farbe schlecht lesbar (etwa Weiß auf Hellgrün), nimmt der Banner automatisch Schwarz oder Weiß; Links erscheinen dann in der Textfarbe, unterstrichen. Den Ablehnen-Knopf gibt es umrandet oder grau gefüllt, er ist immer genauso groß wie „Alle akzeptieren“.
- Texte – Überschrift, Beschreibung und die Beschriftung jedes Knopfs. Der Ablehnen-Knopf heißt standardmäßig „Alle ablehnen“.
- Auswahl nach Kategorien – Besucher erlauben Statistik und Marketing getrennt; notwendige Cookies sind immer aktiv und lassen sich nicht abwählen.
- Links – beliebig viele, etwa zur Datenschutzerklärung; du wählst eine Seite deiner Website aus oder gibst eine eigene Adresse ein.
Ist der Banner aktiv, laden Google Analytics, der Google Tag Manager und der Meta-Pixel erst nach der Zustimmung – und getrennt nach Kategorie: Wer nur „Statistik" erlaubt, bekommt Analytics, aber keinen Pixel. Die Entscheidung merkt sich der Browser, es wird also nur einmal gefragt.
Ablehnen und Akzeptieren
Auf der ersten Ansicht des Banners stehen „Alle ablehnen“ und „Alle akzeptieren“ gleich groß nebeneinander, dazu der leise Textknopf „Einstellungen“ für die Auswahl nach Kategorien. „Alle ablehnen“ lässt nur die notwendigen Cookies zu, also genau das, was andere Banner „Nur notwendige“ nennen. Ein dritter Knopf „Ablehnen“ würde dasselbe noch einmal tun, denn notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung. Zwei Knöpfe reichen deshalb.
Entscheidend ist, dass das Ablehnen gleichwertig ist: auf der ersten Ansicht, vergleichbar in Größe, Farbe, Kontrast und Schrift und eindeutig beschriftet, damit klar ist, dass keine Einwilligung erteilt wird. So beschreiben es die deutschen Datenschutzbehörden in ihrer Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien, und die europäischen Behörden sehen es ebenso. Darum lässt sich der Ablehnen-Knopf nicht ausblenden und nicht als bloßer Textlink gestalten. Wählst du Farben, bei denen Text oder Knöpfe schwer lesbar werden, weist der Editor darauf hin.
Ältere Banner tragen noch die frühere Beschriftung „Nur notwendige“. Sie bleibt, bis du sie änderst, und ist ebenfalls zulässig. Im Editor übernimmst du „Alle ablehnen“ mit einem Klick. War der Ablehnen-Knopf früher ausgeblendet oder nur ein Textlink, zeigen der Editor und die Rechtstexte-Übersicht das an, und Beheben macht daraus wieder einen gleich großen Knopf.
Dritt-Dienste und Lizenzen
Welche Fremdwerke und -Dienste die Plattform selbst einsetzt, steht öffentlich unter /lizenzen („Bildnachweise & Lizenzen"): die Stockfotos von Unsplash, die Icons von Iconify und Lucide, die Oberflächen-Schrift Inter, die Karten- und Adressdaten von OpenStreetMap sowie die eingesetzte Software – jeweils mit Anbieter und Lizenz.
Das ist auch für deine eigenen Rechtstexte relevant: Zu jedem übernommenen Unsplash-Foto speichert BirdBuild den Namen der Fotografin oder des Fotografen in deiner Mediathek, damit du ihn in deinen Bildnachweis übernehmen kannst. Und wählst du für deine Website eine Schrift aus dem Google-Fonts-Katalog, wird sie beim Aufruf von Google geladen – dann gehört Google Fonts in deine Datenschutzerklärung, worauf der Assistent im Funktionen-Schritt hinweist.
Häufige Fragen
Sind die erzeugten Texte rechtlich wasserdicht?
Nein, das kann niemand versprechen. Der Generator liefert eine sorgfältig gebaute, unverbindliche Vorlage auf aktuellem Rechtsstand – aber keine Rechtsberatung, und Webagentur Hochmeir e.U. / BirdBuild übernimmt keine Haftung. Bei Sonderfällen wie reglementierten Berufen, großen Shops oder heikler Datenverarbeitung lass den Text im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen. Genau deshalb musst du vor dem Einfügen das Bestätigungshäkchen setzen.
Woher weiß BirdBuild, welche Dienste auf meiner Seite laufen?
Der Generator geht deine Seiten durch und erkennt eingebaute Module wie Kontaktformular, Newsletter, Karte, Video oder Social-Links, dazu einen Shop, sobald du Produkte angelegt hast. In den Website-Einstellungen liest er die hinterlegten Kennungen für Analyse, Tag Manager und Pixel, und in Code- oder Embed-Blöcken sucht er nach typischen Spuren, etwa Google Analytics, Matomo, reCAPTCHA oder eingebettete Videos. Was er nicht sehen kann, hakst du im Funktionen-Schritt einfach selbst dazu.
Ich habe später einen Dienst eingebaut – muss ich die Datenschutzerklärung neu schreiben?
Nein. BirdBuild merkt sich beim Erstellen, welche Dienste der Text abgedeckt hat. Kommt später einer dazu, den die Erklärung noch nicht nennt, zeigt die Übersicht bei der Datenschutzerklärung den Hinweis, dass neue Dienste im Text fehlen, samt einem Aktualisieren-Knopf. Ein Klick nimmt die neuen Dienste in den bestehenden Text auf und veröffentlicht ihn neu.
Muss ich für Impressum und Datenschutz zwei Seiten getrennt anlegen?
Nein, der Assistent erzeugt beide Dokumente in einem Durchlauf. Beim Einfügen entscheidest du pro Dokument getrennt, ob eine neue Seite entstehen soll oder der Text auf eine bestehende Seite kommt. Standardmäßig landen sie unter /impressum und /datenschutz.
Wo verlinke ich Impressum und Datenschutzerklärung?
Beide sind normale Seiten deiner Website – verlinke sie in der Fußzeile, wo Besucher sie erwarten. Die Datenschutzseite trägt BirdBuild beim Einfügen zusätzlich automatisch als Link in den Cookie-Banner ein. Für den Widerruf der Einwilligung setzt du einen Link auf #cookie-einstellungen, meist ebenfalls im Footer; ein Klick darauf öffnet den Banner erneut.
Wie ändere ich die Telefonnummer oder Adresse in meinem Impressum?
Klick in der Übersicht bei Impressum & Datenschutzerklärung auf Ändern. Der Assistent öffnet mit deinen Angaben direkt beim Ergebnis; du wählst links Kontaktdaten, änderst die Nummer und fügst die Texte wieder ein – die bestehenden Seiten werden ersetzt, nicht verdoppelt. Für eine einzelne Zeile kannst du die Impressums-Seite auch im Builder öffnen und den Text direkt ändern; veröffentliche die Seite danach, sonst sehen Besucher noch die alte Nummer. Einen im Builder bearbeiteten Text zieht BirdBuild bei neuen Regeln nicht mehr selbst nach.
Warum steht in meinem Impressum nichts zur Verbraucherschlichtung?
Weil der Hinweis in deinem Fall nicht nötig ist. In Deutschland entfällt er bis 10 Beschäftigte, wenn du nicht an Schlichtungsverfahren teilnimmst (§ 36 Abs. 3 VSBG); bist du bereit oder verpflichtet, steht er immer drin. In Österreich gibt es ihn nur, wenn du dich einer Schlichtungsstelle angeschlossen hast, in der Schweiz gar nicht. Im Ergebnis-Schritt des Assistenten steht beim Impressum, ob der Hinweis drin ist und warum nicht.
Brauche ich reCAPTCHA für meine Formulare?
Nein. BirdBuild-Formulare haben einen eigenen Spam-Schutz ohne Fremddienst (unsichtbare Fallen-Felder, höchstens 20 Absendungen pro Stunde je IP-Adresse). Kreuze reCAPTCHA im Assistenten nur an, wenn du es selbst über ein Code-Modul eingebaut hast.
Schreibt eine KI meine Rechtstexte?
Nein. Der Generator setzt Impressum und Datenschutzerklärung aus festen Textbausteinen nach den Gesetzen deines Landes zusammen, Rechtsstand Oktober 2026. Es ist eine unverbindliche Vorlage, keine Rechtsberatung.